nextPIM ist ein PIM-System für Händler und Hersteller – und rechtsrelevante Angaben gehören dort zum Produkt wie Artikelnummer und Beschreibung. Grundpreis, Gefahrenhinweise, CE- und REACH-Relevanz, die verantwortliche Person nach der EU-Produktsicherheitsverordnung, Entsorgungshinweise für Batterien und Elektrogeräte: In vielen Unternehmen liegen diese Angaben verstreut – eine Excel-Liste im Einkauf, ein PDF vom Lieferanten, der Rest im Kopf einer einzelnen Person. In nextPIM sind sie Produktdaten, am Produkt gepflegt und mit jedem Export automatisch dabei. Und das in jeder Lizenz, auch in der kleinsten.
Diese Angaben pflegen Sie direkt am Produkt
- Verantwortliche Person und Kontaktdaten nach EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
- Gefahrenkennzeichnung nach CLP-Verordnung mit GHS-Piktogrammen, Signalwort sowie H- und P-Sätzen
- CE- und GS-Relevanz
- REACH-Relevanz
- Sicherheitsdatenblatt erforderlich
- Kennzeichnung biozidbehandelter Produkte
- WEEE-, RoHS- und EAR-Relevanz für Elektro- und Elektronikgeräte
- BattG-Relevanz sowie enthaltene Batterien und Akkus
- Energieeffizienzklasse mit EPREL-Kategorie und EPREL-Link
- EUDR-Relevanz nach der EU-Entwaldungsverordnung
- Produkte, die der Explosionsgrundverordnung unterliegen
- Grundpreis nach Preisangabenverordnung aus Inhaltsmenge und Grundmenge
- Garantieklasse, Abgabepflicht und freie Verfügbarkeit
GPSR: die verantwortliche Person steht am Produkt
Seit Dezember 2024 verlangt die EU-Produktsicherheitsverordnung, dass Kundinnen und Kunden auf der Produktseite erkennen, wer für ein Produkt verantwortlich ist und wie sie diese Person erreichen. Für einen Händler mit mehreren tausend Artikeln aus dutzenden Quellen ist das keine Kleinigkeit – jedenfalls nicht, solange die Angabe in einer separaten Liste steht, die bei jeder Sortimentsänderung nachgezogen werden muss.
In nextPIM hängt sie am Produkt und wandert mit ihm: in den Shop, in den Katalog, auf das Datenblatt. Neue Artikel bringen die Angabe von Anfang an mit, statt dass sie später nachgetragen werden muss.
Gefahrstoffe: von der Gefahrenklasse bis zum Sicherheitsdatenblatt
Für Produkte mit Gefahrstoffen wird die Gefahrenklasse einmal hinterlegt – mit den passenden GHS-Piktogrammen, dem Signalwort und den zugehörigen H- und P-Sätzen. Am Produkt wird sie dann nur noch zugeordnet. Bei zwölf Varianten desselben Reinigers heißt das: eine Pflege statt zwölf, und alle zwölf sind identisch gekennzeichnet.
Dazu kommt am Produkt die Angabe, ob ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist und ob das Produkt der Explosionsgrundverordnung unterliegt. Dieselbe Logik greift bei biozidbehandelten Produkten – antibakterielle Textilien, konservierte Farben, schimmelresistente Baumaterialien.
CE, REACH und EUDR: Relevanz dokumentiert statt vermutet
Nicht jedes Produkt fällt unter jede Verordnung. Genau das ist die Information, die im Alltag fehlt: Bei CE und GS, bei REACH und bei der EU-Entwaldungsverordnung EUDR unterscheidet nextPIM zwischen „ja“, „nein“ und „keine Angabe“.
Der Unterschied klingt klein und ist im Ernstfall entscheidend. „Nein“ heißt: geprüft, trifft nicht zu. „Keine Angabe“ heißt: noch offen. Wer nur ein leeres Feld hat, kann beides nicht auseinanderhalten – und muss im Zweifel jedes Mal neu recherchieren.
Energieeffizienz, EPREL und Batterien
Für Produkte mit Energieverbrauch gehören die Energieeffizienzklasse sowie EPREL-Kategorie und EPREL-Link zum Datensatz – die Angaben also, die im Shop neben dem Produkt stehen müssen. Für Elektro- und Elektronikgeräte hält nextPIM die WEEE-, RoHS- und EAR-Relevanz fest, für Produkte mit Batterien oder Akkus die BattG-Relevanz und die Information, was genau enthalten ist.
Alle Angaben nehmen dieselben Wege wie Ihre übrigen Produktdaten: BMEcat-Katalog, Datenblatt, Shop- und ERP-Schnittstellen. Sie kommen also überall dort an, wo Ihre Produktdaten heute schon ankommen – von Shopware 6 bis zum Verbandskatalog.
Vor dem Export sehen, was noch fehlt
Fehlende Pflichtangaben fallen in der Produktdatenqualität auf – nicht erst, wenn ein Kunde nachfragt oder ein Marktplatz den Artikel ablehnt. Wer wissen will, wie vollständig die Kennzeichnung über ein ganzes Sortiment ist, sieht das im PIM statt in einer Stichprobe.
Kein Zusatzmodul, kein höherer Tarif
Die rechtsrelevanten Felder sind Teil des Datenmodells, nicht ein Aufpreis obendrauf. Sie stehen bereits in der kleinsten Lizenz vollständig zur Verfügung – in Vendor START für Hersteller wie in Dealer START für Händler. Ein Blick auf die Preise zeigt, was die Tarife unterscheidet: Benutzer, Produktmengen und Funktionsumfang – nicht die Frage, ob Sie GPSR, CE oder REACH abbilden dürfen.
Häufige Fragen zu rechtskonformen Produktdaten
Ersetzt nextPIM eine Rechtsberatung?
Nein. nextPIM hält die Pflichtangaben strukturiert am Produkt vor und gibt sie weiter. Ob eine Kennzeichnung im Einzelfall zutrifft und vollständig ist, bleibt in der Verantwortung Ihres Unternehmens.
Brauche ich für die rechtsrelevanten Felder eine höhere Lizenz?
Nein. Alle Felder stehen bereits in der kleinsten Lizenz zur Verfügung, also in Vendor START und Dealer START.
Kommen die Angaben automatisch in meinen Onlineshop?
Ja. Sie laufen über dieselben Exporte und Schnittstellen wie alle anderen Produktdaten – Shopsysteme, BMEcat-Katalog und Datenblatt inklusive.
Muss ich die Gefahrenhinweise für jedes Produkt einzeln erfassen?
Nein. Die Gefahrenklasse wird einmal mit Piktogrammen, Signalwort sowie H- und P-Sätzen hinterlegt und am Produkt anschließend nur zugeordnet.