Kurz erklärt:

GPSR (Produktsicherheitsverordnung)

Was ist die GPSR?

GPSR steht für General Product Safety Regulation, die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 und ersetzt die frühere Produktsicherheitsrichtlinie. Die Verordnung betrifft nahezu alle Verbraucherprodukte und verlangt unter anderem, dass für jedes Produkt eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person benannt ist. Diese Rolle übernimmt der Hersteller selbst, wenn er in der EU sitzt – andernfalls der Einführer, ein schriftlich beauftragter Bevollmächtigter oder ein Fulfillment-Dienstleister.

Warum ist die GPSR für Händler und Hersteller relevant?

Artikel 19 der Verordnung regelt den Fernabsatz. Wer online verkauft, muss im Angebot selbst Name, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers nennen, bei Herstellern außerhalb der EU zusätzlich die Daten der verantwortlichen Person. Dazu kommen Produktbilder, Produktart und weitere Identifikatoren sowie etwaige Warnhinweise in verbraucherfreundlicher Sprache. Diese Angaben müssen eindeutig und gut sichtbar sein – also auf der Produktseite, nicht nur im Impressum.

GPSR im Kontext von PIM-Systemen

Die GPSR-Pflichtangaben sind Produktdaten, und ihre eigentliche Schwierigkeit ist die Menge: Ein Händler mit mehreren tausend Artikeln aus dutzenden Bezugsquellen kann sie nicht dauerhaft in einer Nebenliste führen. In einem PIM-System hängen sie am Produkt und wandern mit jedem Export in Shop, Katalog und Datenblatt. nextPIM bildet die GPSR-Angaben gemeinsam mit den übrigen Kennzeichnungspflichten ab – ein Überblick dazu steht auf der Seite rechtskonforme Produktdaten.

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Marlies Peschke
m.peschke@nextpim.de
Marlies Peschke nextPIM Sales