Kurz erklärt:

EUDR (EU-Entwaldungsverordnung)

Was ist die EUDR?

Die EUDR ist die EU-Entwaldungsverordnung, Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten. Sie betrifft sieben Rohstoffe – Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz – sowie eine Reihe daraus hergestellter Erzeugnisse. Solche Produkte dürfen in der EU nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, nach dem Recht des Erzeugerlandes produziert wurden und von einer Sorgfaltserklärung erfasst sind. Nach mehreren Verschiebungen gilt sie für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026, für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027.

Warum ist die EUDR für Händler und Hersteller relevant?

Betroffen sind nicht nur Rohstoffhändler. Holz steckt in Möbeln, Werkzeuggriffen und Verpackungen, Kautschuk in Dichtungen und Schläuchen – Sortimente des technischen Handels liegen also durchaus im Anwendungsbereich. Die Sorgfaltserklärung verlangt Angaben zu Ursprung, Erzeugungsflächen und Produktionszeitraum. Der erste praktische Schritt klingt deshalb banal und ist trotzdem der aufwendigste: überhaupt zu wissen, welche der eigenen Artikel betroffen sind.

EUDR im Kontext von PIM-Systemen

Genau diese Abgrenzung lässt sich im PIM festhalten, statt sie bei jeder Anfrage neu zu recherchieren. In nextPIM wird die EUDR-Relevanz am Produkt hinterlegt, und zwar dreiwertig: „nein“ heißt geprüft und trifft nicht zu, „keine Angabe“ markiert die noch offenen Fälle. Damit ist jederzeit auswertbar, wie weit die Prüfung im Sortiment fortgeschritten ist. Wie das zusammen mit GPSR, CE und REACH aussieht, zeigt die Seite rechtskonforme Produktdaten.

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Marlies Peschke
m.peschke@nextpim.de
Marlies Peschke nextPIM Sales